01723 Kesselsdorf, Christian-Klengel-Str. 13
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AGB

Ballonfahrten Dresden, Chemnitz, Bautzen und ganz Sachsen

Teilen Sie etwaige gesundheitliche Beschwerden (Herz, Kreislauf, Lunge, Gelenke, Operationen oder Ähnliches) bei der Terminabsprache dem Piloten mit. Von Ballonfahrten während der Schwangerschaft raten wir ab. Ballonfahren kann mitunter mit einer sportlichen Tätigkeit verglichen werden.
Gutscheine sind unverzüglich nach Erhalt zu bezahlen. Diese sind nur mit Zustimmung des Unternehmers
übertragbar. Sie sind bis spätestens 36 Monate nach Ausstellung bei dem Unternehmer zur Fahrtdurchführung einzulösen. Der Gutschein bzw. das Ticket berechtigt zur Teilnahme an einer Ballonfahrt in der laufenden Saison (ca März bis Oktober). Bei Einlösung in einer späteren Saison gilt der dann aktuelle Veranstaltungspreis. Der Gutschein bzw das Ticket wird in Höhe des ursprünglichen Kaufpreises angerechnet. Falls dem nicht nachgekommen werden kann oder möchte, kann Ballonfahrt Sachsen eine Fahrt an einem bestimmten Ort mit verkürzter Fahrtdauer anbieten.

Für den Erwerb von Gutscheinen gilt das gesetzliche Widerrufsrecht. Eine Rückerstattung des Kaufpreises ist ausschließlich innerhalb von 14 Tagen nach Erwerb des Gutscheins möglich. Nach Ablauf dieser Frist ist eine Rückerstattung – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen.

1. Luftrechtliche Verantwortung des verantwortlichen Luftfahrzeugführers

Die Ballonfahrt wird von einem verantwortlichen Luftfahrzeugführer (Pilot) im Sinne der luftrechtlichen Vorschriften durchgeführt.

Der verantwortliche Luftfahrzeugführer trägt nach den geltenden luftrechtlichen Bestimmungen die alleinige Verantwortung für die sichere Durchführung des Fluges. Er entscheidet eigenverantwortlich und abschließend über:

  • Start oder Nichtstart,
  • Abbruch,
  • Streckenführung,
  • sowie über jede sonstige sicherheitsrelevante Maßnahme.

Diese Entscheidung ist für alle Teilnehmer verbindlich und nicht disponibel.


2. Sicherheitsbedingte Absage oder Abbruch

Wird eine Ballonfahrt aus Sicherheitsgründen – insbesondere aufgrund von Windverhältnissen, Thermik, Böigkeit, Wetterentwicklung, Luftraumbeschränkungen oder sonstigen flugbetrieblichen Gründen – abgesagt oder abgebrochen, erfolgt dies zur Erfüllung der gesetzlichen Sorgfaltspflichten des verantwortlichen Luftfahrzeugführers.

Eine sicherheitsbedingte Absage stellt keinen Mangel der Leistung dar.

Der Anspruch auf Durchführung bleibt in Form eines Ersatztermins bestehen. Ein Anspruch auf Durchführung zu einem bestimmten Termin besteht nicht.


3. Unzulässige Einflussnahme und Forderungen

Jegliche Einflussnahme auf die sicherheitsrelevanten Entscheidungen des verantwortlichen Luftfahrzeugführers ist unzulässig.

Dies gilt insbesondere für:

  • die Forderung nach Durchführung entgegen der Entscheidung des Piloten,
  • die Forderung „Durchführung oder sofortige Rückerstattung“,
  • die Behauptung, bei sicherheitsbedingter Absage bestehe automatisch ein Anspruch auf Rückzahlung,
  • das Ausüben von Druck durch Androhung negativer Bewertungen, Geldzurück Drohung, öffentlicher Kritik oder sonstiger Nachteile.

Sicherheitsentscheidungen dienen der Erfüllung gesetzlicher Pflichten und stehen nicht zur Disposition einzelner Teilnehmer.


4. Rechtliche Schritte

Der Veranstalter behält sich ausdrücklich vor, bei rechtswidrigem Verhalten – insbesondere bei versuchter Druckausübung zur Beeinflussung gesetzlich vorgeschriebener Sicherheitsentscheidungen – straf- und zivilrechtliche Schritte einzuleiten.


5. Vertragsverletzung und Folgen

Eine derartige Einflussnahme stellt eine erhebliche Vertragsverletzung dar.

Der Veranstalter ist in diesem Fall berechtigt,

  • den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen,
  • den Teilnahmeanspruch verfallen zu lassen, sofern die Pflichtverletzung schwerwiegend ist,
  • sowie Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

6. Unverhersehbare Ereignisse § 313

Im Falle von unvorhergesehenen Ereignissen wie z.B. Krieg, Krise, Naturkatastrophen, Propangas oder Diesel Engpass, MwSt. Erhöhung und andere Ereignisse die den störungsfreien Geschäftsbetrieb vor Herausforderungen stellen, kommt Paragraf 313 BGB (Störung der Geschäftsgrundlage) zum tragen. Dies kann eine Nachzahlung zum bereits gezahltem Fahrpreis sein oder auch die Aussetzung des Fahrbetriebs auf unbestimmte Zeit. Die Ereignisse die den Fahrbetrieb zum unterbrechen bringen, verlängern die Gutscheindauer nicht. Keiner kann sagen was z.B. nach einem Krieg, oder Naturkatastrophe an Geschäftsausstattung, Material und Personal noch da sein wird.

7. Gültigkeit von Gutscheinen und Tickets

Gutscheine bleiben bis zum Ablauf ihrer gesetzlichen Gültigkeitsdauer vollständig übertragbar und können vom Erwerber an Dritte weitergegeben oder veräußert werden.

Die Ballonfahrt gilt als durchgeführt, wenn ein sicherer Start und eine Landung durchgeführt wurde. Die
Fahrtzeit variiert je nach Wetterbedingung und Landemöglichkeit und kann daher nicht als feste Zeit garantiert werden. Bei Fehlanfahrten der Passagiere besteht kein Entschädigungsanspruch gegenüber dem Unternehmer oder dessen beauftragten. Es wird dann ein Ersatztermin vereinbart. Bei Nichtantritt des Passagiers zur Fahrt bzw. zum Treffpunkt, trotz positiver Termin‐ und Wetterbestätigung durch den Unternehmer per Telefon, SMS oder E‐Mail, verliert der Gutschein seine Gültigkeit. Bei Terminabsagen durch den Passagier innerhalb 24 h vor Start/Treff (egal aus welchem Grund), verliert der Gutschein ebenfalls seine Gültigkeit, wenn keine Ersatzperson gestellt wird.

8. Verantwortung

Der verantwortliche Luftfahrzeugführer hat während des Starts, der Fahrt, der Landung sowie beim Auf und Abrüsten die geeigneten Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung zu treffen. Alle beteiligten Personen haben den hierzu notwendigen Anforderungen Folge zu leisten. Betrunkene oder unter Rauschmittel stehende Personen werden nicht befördert. Kinder unter 8 Jahren oder kleiner als 1,30 m können nur in Begleitung eines Erwachsenen mitfahren. Fotoapparate oder ähnliche Dinge (z.B. Videokameras, Ferngläser) dürfen nur in einem dafür vorgesehenen Schutz mitgenommen werden. Glas oder glasähnliche, spitze oder scharfe Gegenstände dürfen nicht mit an Bord genommen werden.

9. Beförderungsvertrag

Durch die Buchung, Aushändigung und/oder Annahme des Gutscheines und/oder der Gegenzeichnung der Passagierliste entsteht der Beförderungsvertrag des Bestellers bzw. Passagiers mit der Firma Ballonfahrt‐Sachsen, Christian‐Klengel‐Str. 13, 01723 Kesselsdorf. Damit erteilt der Passagier sein Einverständnis, dass Foto‐ / Filmaufnahmen die während des gesamten Events durch Ballonfahrt Sachsen oder Ihrer Beauftragten gemacht werden und wo er zu sehen sein könnte, der Firma Ballonfahrt Sachsen zur freien Verfügung (auch Veröffentlichung jeder Art) stehen.
Es dürfen nur Personen befördert werden, mit denen ein Beförderungsvertrag zustande gekommen ist. Einen eventuell noch offenen Saldo (z.B. bei Tarifwechsel, Nachbuchung, Fahrpreiserhöhung) muss vor Fahrtantritt beim Start vor Ort entrichtet werden bzw. alternativ bis 8 Tage vor Fahrtantritt per Überweisung beglichen sein.

10. Haftung


Die Haftung des Luftfrachtführers aus dem Beförderungsvertrag richtet sich nach dem Luftverkehrsgesetz (LuftVG) §§ 44 bis 51. Die Haftung für Personen und Sachen in der Halterhaftpflicht regelt sich nach den §§ 33 bis 43 LuftVG.. Schäden oder Ersatzansprüche sind dem Luftfrachtführer spätestens nach zwei Tagen und schriftlich anzuzeigen und geltend zu machen. Geänderte Beförderungsbedingungen bedürfen der Schriftform. Bei Klagen aus dem Beförderungsvertrag regelt das Luftverkehrsgesetz die Bestimmungen des Gerichtsstands. Ansonsten ist der Sitz des Unternehmens entscheidend.

11. Begriffsdefinitionen

  • Werktag: von Montag bis Freitag
  • Wochenende: Samstag & Sonntag

Stand: 01.01.2023