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AGB

Ballonfahrten Dresden, Chemnitz, Bautzen und ganz Sachsen

Teilen Sie etwaige gesundheitliche Beschwerden (Herz, Kreislauf, Lunge, Gelenke, Operationen oder Ähnliches) bei der Terminabsprache dem Piloten mit. Von Ballonfahrten während der Schwangerschaft raten wir ab. Ballonfahren kann mitunter mit einer sportlichen Tätigkeit verglichen werden.


Gutscheine sind unverzüglich nach Erhalt zu bezahlen. Diese sind nur mit Zustimmung des Unternehmers
übertragbar. Sie sind bis spätestens 36 Monate nach Ausstellung bei dem Unternehmer zur Fahrtdurchführung einzulösen. Gutscheine sind 6 Monate wertstabil. Ab dem 7. Monat muss die evtl Preisdifferenz zum aktuellen Fahrpreis nachgezahlt werden.
Stornierungen werden innerhalb von 14 Tagen nach käuflichem Erwerb zu 100% zurückerstattet. Nach der Zeit werden 50% zurückerstattet.

Die Ballonfahrt gilt als durchgeführt, wenn ein sicherer Start und eine Landung durchgeführt wurde. Die
Fahrtzeit variiert je nach Wetterbedingung und Landemöglichkeit und kann daher nicht als feste Zeit garantiert werden. Bei Fehlanfahrten der Passagiere besteht kein Entschädigungsanspruch gegenüber dem Unternehmer oder dessen beauftragten. Es wird dann ein Ersatztermin vereinbart. Bei Nichtantritt des Passagiers zur Fahrt bzw. zum Treffpunkt, trotz positiver Termin‐ und Wetterbestätigung durch den Unternehmer per Telefon, SMS oder E‐Mail, verliert der Gutschein seine Gültigkeit. Bei Terminabsagen durch den Passagier innerhalb 24 h vor Start/Treff (egal aus welchem Grund), verliert der Gutschein ebenfalls seine Gültigkeit, wenn keine Ersatzperson gestellt wird.

Der verantwortliche Luftfahrzeugführer hat während des Starts, der Fahrt, der Landung sowie beim Auf und Abrüsten die geeigneten Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung zu treffen. Alle beteiligten Personen haben den hierzu notwendigen Anforderungen Folge zu leisten. Außerdem trifft er Entscheidungen über Startplatz, Fahrthöhe, Fahrtdauer und Landeort. Betrunkene oder unter Rauschmittel stehende Personen werden nicht befördert. Kinder unter 12 Jahren oder kleiner als 1,30 m können nur in Begleitung eines Erwachsenen mitfahren. Fotoapparate oder ähnliche Dinge (z.B. Videokameras, Ferngläser) dürfen nur in einem dafür vorgesehenen Schutz mitgenommen werden. Glas oder glasähnliche, spitze oder scharfe Gegenstände dürfen nicht mit an Bord genommen werden.

Durch die Buchung, Aushändigung und/oder Annahme des Gutscheines und/oder der Gegenzeichnung der Passagierliste entsteht der Beförderungsvertrag des Bestellers bzw. Passagiers mit der Firma Ballonfahrt‐Sachsen, Christian‐Klengel‐Str. 13, 01723 Kesselsdorf. Damit erteilt der Passagier sein Einverständnis, dass Foto‐ / Filmaufnahmen die während des gesamten Events durch Ballonfahrt Sachsen oder Ihrer Beauftragten gemacht werden und wo er zu sehen sein könnte, der Firma Ballonfahrt Sachsen zur freien Verfügung (auch Veröffentlichung jeder Art) stehen.
Es dürfen nur Personen befördert werden, mit denen ein Beförderungsvertrag zustande gekommen ist. Einen eventuell noch offenen Saldo (z.B. bei Tarifwechsel, Nachbuchung, Fahrpreiserhöhung) muss vor Fahrtantritt beim Start vor Ort entrichtet werden bzw. alternativ bis 8 Tage vor Fahrtantritt per Überweisung beglichen sein.


Die Haftung des Luftfrachtführers aus dem Beförderungsvertrag richtet sich nach dem Luftverkehrsgesetz (LuftVG) §§ 44 bis 51. Die Haftung für Personen und Sachen in der Halterhaftpflicht regelt sich nach den §§ 33 bis 43 LuftVG.. Schäden oder Ersatzansprüche sind dem Luftfrachtführer spätestens nach zwei Tagen und schriftlich anzuzeigen und geltend zu machen. Geänderte Beförderungsbedingungen bedürfen der Schriftform. Bei Klagen aus dem Beförderungsvertrag regelt das Luftverkehrsgesetz die Bestimmungen des Gerichtsstands. Ansonsten ist der Sitz des Unternehmens entscheidend.